Das Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln, ortsfesten Anlagen, elektrischer Maschinen sowie elektrischer Installationen ist in der Betriebssicherheitsverordnung in den technischen Regeln für Betriebssicherheit und dem Arbeitschutzgesetz geregelt. Die Einhaltung ist für jedes Unternehmen, Institution oder Einrichtung gesetzlich vorgeschrieben. Unterlassene Prüfungen können zu einem Straftatbestand (§26 BetrSichV) und zu einer Sanktion (ArbSchG §209 Abs.1) führen und Ihren Versicherungsschutz gefährden.
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